Damals und heute

Kennen Sie Dave Goetsch? Nein? Kennen Sie die Fernsehserie „The Big Bang Theory“? Dave Goetsch ist der Produzent eben dieser Serie. Dave hat den Finanzmärkten nie getraut und verfiel 2009 in eine Depression. Heute sieht er alles viel entspannter. Erfahren Sie mehr darüber, wie Dave Entspannung in seine Investments gebracht hat…

Unter diesem Titel wurde ein Interview von Dave Goetsch (oben im Bild) veröffentlicht. Er berichtet in disem Interview von seiner emotionalen Reise durch die Finanzkrise 2009 und welche Perspektive er heute auf die Märkte hat.

Dave „traute den Leuten nicht, die ständig behaupteten, sie könnten vorhersehen oder wissen, was passieren würde.“ Und vielleicht gerade deshalb verspürte er Hilflosigkeit, Panik und sogar Depression, als die Kurse 2009 in den Keller rasten.

Heute ist er wieder viel gelassener, doch nicht etwas weil sich die Kurse wieder erholt haben. Viel mehr, so Dave, hat er sich verändert. Er begriff, dass er „die Aktienmarktrendite in Jahrzehnten betrachten [sollte] – nicht in Jahren, Monaten, Tagen oder Stunden.“

Noch viel wichtiger ist für ihn aber, dass ihm ein Finanzberater zur Seite steht, „der ihm half, über seine Investitionen nachzudenken“ und so eine eigene Perspektive zu entwickeln.

Den ganzen Artikel können Sie im englischen Original auf Dimensional.com nachlesen. Eine deutsche Übersetzung haben wir für Sie hier in unserem Blog bereit gestellt.


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„Riester“ und „Rürup“ – sollten Sie „auffüllen“?

Nachversicherungsgarantien

Die Riester- und die Basis- oder Rürup-Rente zeichnet eine Gemeinsamkeit besonders aus: Sie genießen ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung. Die Basis-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2%-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden (2016: 82 %). Maximal können Ledige 23.362 € und Verheiratete 46.724 € jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EstG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen. Wenn Sie den Maximalbetrag noch nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen noch zusätzliche Steuerersparnisse zu realisieren.

Bei der Riester-Rente müssen in der Summe 4 % Ihres zu versteuernden Vorjahreseinkommens durch Beiträge und Förderung in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Für eine zusätzliche, maximale Steuerförderung müssen in der Summe 2.100 Euro pro Jahr im Vertrag landen.

Falls sich Ihr Einkommen geändert hat, sollte Ihr regelmäßiger Beitrag entsprechend angepasst werden bzw. für dieses Jahr noch eine Sonderzahlung geleistet werden, um nichts zu verschenken. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Bedarf zum Handeln besteht, wenn Sie es wünschen.


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Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge

Zurzeit hört man viel von Nachhaltigkeit, denn sie ist sehr wichtig. Doch was ist Nachhaltigkeit überhaupt? Die am weitesten verbreitete Definition ist: „Nachhaltigkeit gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig lebende.“ Damit sind nicht nur umweltpolitische Angelegenheiten gemeint. Inzwischen bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften ökologisch vertretbare Investments an.

Gesellschaften geben ihren Kunden die Möglichkeit, zwei wichtige Dinge zu verbinden: Zum einen ihre eigene Altersvorsorge „grün“ zu gestalten und zum anderem so zu handeln, dass das Prinzip zur Ressourcennutzung im Vordergrund steht. Momentan weisen die „grünen“ Fonds eine hohe Rendite auf. Jedoch werden ausschließlich Aktien gewählt, die ökologisch und ethisch sind. Länder oder Branchen, die ethische Grundsätze missachten, werden ausgeschlossen. Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass Unternehmen und Fonds, in die investiert wird, sozialen Kriterien gerecht werden. Daher werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten.

Insbesondere die Krankenversicherungen arbeiten nachhaltig. Dazu gehören alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, sowie die Berücksichtigung von nachhaltigem Verhalten des Kunden (z. B. vegane Ernährung).

Dasselbe gilt auch für Banken. Gegenwärtig gibt es bereits vier „grüne“ Banken mit dem Grundsatz, auf zweifelhafte Geschäftspraktiken zu verzichten und Geld sinnvoll zu investieren. Sie als Kunde müssen keine Angst vor einem Wechsel haben, da dieser nicht aufwändiger als bei konventionellen Banken ist. Das „Zahlungskontengesetz“ erlegt den Banken auf, dem Kunden auf dessen Wunsch hin beim Wechsel zu helfen.

Bei der ökologischen Altersvorsorge müssen Sie sich jedoch etwas mehr mühen. Wenn Sie hier gute Rendite erzielen möchten, müssen Sie sich noch mehr als sonst mit den verschiedenen Produkten auseinandersetzen.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Oldtimer und Youngtimer

Oldtimer und Youngtimer

In letzter Zeit spürt man wieder einen anhaltenden Trend zur Nostalgie. Vieles ist wieder etwas mehr „retro“. Die Verkaufszahlen für die Schallplatten steigen, immer mehr Möbel werden aus „richtigem“ Holz gebaut und auch auf den Straßen zeigen sie sich, die letzten Überlebenden ihrer Art: Oldtimer und Youngtimer.

Sie stellen eine willkommene Abwechslung im Alltag und ein Stück weit Erinnerung an die eigene Jugend dar. Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Wagen? Es wäre sicherlich schön wieder so einen zu haben. Für wenig tausen Euro bekommen Sie sicher ein gutes Exemplar. Wenn Sie sich mit einem BMW 635 CSi Ihren Jugendtraum erfüllen möchten, müssen Sie auch hierfür nicht wohlhabend sein.

Wegen der Marktpreise und der immer noch sehr guten Ersatzteilversorgung sind besonders Youngtimer ein sehr bezahlbares Hobby. Grundsätzlich steht die Zulassung mit H-Kennzeichen offen, wenn der Wagen ein Alter von 30 Jahren erreicht hat. Dies beschränkt die jährliche Steuer auch ohne Kat auf angenehme 198 Euro. Dieser Steuersatz ist pauschal und für alle „H-Fahrzeuge“ identisch. Somit ist auch Versicherungsschutz äußerst preiswert erhältlich. Für Haftpflicht und Vollkasko für z.B. einen Opel Ascona B zahlen Sie je nach Anbieter um 200 Euro im Jahr! Frei von Schadenfreiheitsklassen bleibt der Beitrag grundsätzlich von Jahr zu Jahr gleich.  Einige Anbieter von Old- und Youngtimerversicherungen verlangen ein Gutachten sogar erst dann, wenn der Wagen einen höheren fünfstelligen Wert hat. Das macht es für Sie noch unkomplizierter und einfacher.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihr versicherungstechnischer Einstieg in dieses schöne Hobby aussehen kann.

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Überspannungsschäden oftmals nicht mitversichert

Überspannungsschäden

Diese Woche erwarten uns in Deutschland wieder Höchsttemperaturen bis zu 35 Grad. Jedoch kann dies auch seine Schattenseiten haben. Besonders dann, wenn die feucht warme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Der Himmel zieht sich dann nämlich zusammen und es fängt an zu blitzen und zu krachen.

Überwiegend in der heißen Sommerzeit kommt es statisch gesehen häufiger zu Gewittern. Teilweise bringen diese böse Überraschungen für den Verbraucher mit sich: Alleine im letzten Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Haushalts- und Elektrogeräte werden dadurch oftmals beschädigt. Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Überwiegend in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind. Darüber hinaus sollten Sie schauen, in welcher Höhe die Schäden versichert sind. Außerdem lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme!

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Nachversicherungsgarantien nutzen

Nachversicherungsgarantien

Bei Versicherungen handelt man meist wie bei Autos. Denn irgendwann mal orientiert man sich am eigenen Bedarf und legt sich einen entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Jedoch bleibt das Leben eines Menschen nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.

Die Veränderungen am Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug können durch viele verschiedene Ereignisse geschehen. Ein Smart mit drei Kindern wird beispielsweise einfach zu klein sein und daher muss man etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen jeglichen Schutz zu überprüfen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich helfen.

Besonders Einkommensabsicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… – und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Denn diese kann nicht mehr alle Verpflichtungen abdecken und das gewohnte Leben weiterhin ermöglichen. Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen. Doch, wenn später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzukommt, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Lediglich mit einer bezahlten Immobile ist es für die Angehörigen dabei eben nicht getan.

Versicherungen bieten Ihnen in aller Regel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Kind, Haus und Karrieresprung, zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Es gibt solche Möglichkeiten vereinzelt auch bei der Risikolebensversicherung.

Diese wertvollen Möglichkeiten sollten Sie nicht verschenken. Wir schauen sehr gerne für Sie nach, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Auf diese Weise ist bereits alles in der Zukunft gut und Sie haben bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Steuerliche Hilfe im Detail bietet Ihnen Ihr Steuerberater.


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Veränderungen immer im Voraus mitteilen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Wir als Versicherungsmakler sind als einzige alleine im Auftrag des Kunden verpflichtet. Um Ihren Betrieb auch im Fall einer überraschenden, länger anhaltenden Erkrankung bzw. Genesungsphase funktionsfähig zu halten, empfehlen wir mit einer Unternehmensvollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Damit wir Ihnen bei allen Angelegenheiten behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns Veränderungen zeitnah mitteilen.

Es ist unsere Pflicht Versicherungslösungen für Sie zu finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns bitte daher immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert. Beispielsweise sollten Sie uns Bescheid geben, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, Ihr Jahresumsatz steigt, Sie neue Betriebseinrichtung anschaffen, Sie einen weiteren Standort beziehen, Sie bauen, Sie die Rechtsform wechseln, Sie Ihr Angebot um neue Dienstleistungen erweitern, etc. Diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies schon im Vorfeld mitteilen.

Demnach können Sie uns dabei helfen, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

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Betriebliche Altersversicherung

Betriebliche

Es ist sehr schwierig geworden geeignete Fachkräfte zu finden. Ein weiteres Problem in vielen Firmen ist die Last hoher Krankenbestände. Wussten Sie, dass die betriebliche Krankenversicherung ein recht gutes und neues Mittel ist, Sie als Arbeitgeber attraktiv zu machen?

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitsgeber zu entscheiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Mitarbeiter trotz anderer Angebote dem alten Arbeitgeber treu bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die teilweise auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Das hängt von dem Versicherungsunternehmen, Tarif und Ihrer Mitarbeiterzahl ab. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen die Beiträge relativ niedrig aus.
Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen bringen. Das führt zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand, da man üblicherweise eine bessere medizinische Versorgung erhält. Auf diese Weise können Sie die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig halten.

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Die Saison der Mofas beginnt

Mofas

Im März beginnt traditionell wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder. Diese dürfen mit Versicherungszeichen bewegt werden. Aus dem Straßenverkehr waren sie diesmal wegen des milden Winters nicht komplett verschwunden, aber jetzt geht es erst richtig los. Damit Sie sorglos in den Frühling düsen können, gibt es noch einige Dinge zu beachten.

Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wenn Sie nun aber mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sind, genießen Sie kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon verstoßen Sie damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe kann ein Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Außerdem kann auch ein Führerscheinentzug für circa drei Monate drohen. Demnach bahnt sich viel Ärger und Stress an, den Sie sich ersparen können.

Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Dabei sollte man nicht schummeln, da sonst mindestens eine Vertragsstrafe droht!

Bitte beachten Sie, dass andere Fahrzeuge (z.B. eBikes, Buggys…), die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind.

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